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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. ...mehr

Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen

Weitreichende Änderungen im Zivilrecht ...mehr

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Schreiben Spitzenverband der GKV ...mehr

Unterstützung vom Finanzamt in der Corona-Krise

Finanzämter helfen mit Steuerstundungen ...mehr

Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?

Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden. ...mehr

Grundrente ab 2021

Gesetzentwurf der Bundesregierung ...mehr

ElsterFormular nur noch bis Jahresende

Einstellung der Website zum Jahresende ...mehr

Kleinbetragsrentenabfindung

Anpassung des BMF-Schreibens ...mehr

Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung

Anpassung der Zuschlagssätze zum 1.1.2020 ...mehr

Vorabpauschale Basiszins 2020

Inländische Banken erheben auf Investmentfondsanlagen jeweils zum Jahresanfang eine „Vorabpauschale“, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. ...mehr

Durchschnittswerte zählen nicht!

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ...mehr

Mietpreisbremse

Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. ...mehr

Kaufkraftzuschläge bei auswärtiger Beschäftigung

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Entsendung von Mitarbeitern

Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter ins Ausland, sehen sich diese häufig mit höheren Lebenshaltungskosten belastet. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehenden Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.

Kaufkraftausgleich

Arbeitgeber können höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleiches abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes-EStG steuerfrei, wenn sie die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.

Neues BMF-Schreiben

Das Auswärtige Amt setzt die für die einzelnen Dienstorte zulässigen Kaufkraftzuschläge jährlich neu fest. Für 2020 sind die nach dem BMF-Schreiben v. 13.1.2020 - IV C 5 - S 2341/19/10002 :003) festgesetzten Beträge maßgeblich. Die höchsten Zuschlagssätze gelten dabei für Venezuela (75 % seit 1.9.2017) oder den Südsudan (55 % seit 1.10.2019). Ermäßigt wurde der Kaufkraftzuschlagssatz hingegen für Island (nur noch 10 % seit 1.11.2019 gegenüber 30 % zum 1.6.2017). 

Stand: 13. Juli 2020

Bild: DavidPrado - stock.adobe.com

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