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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Neuerungen bei der Gewerbe- und Grunderwerbsteuer

Geplante Neuerungen bei Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer ...mehr

Steuerpflicht von Erstattungszinsen

BFH bestätigt Steuerpflicht von Erstattungszinsen auf zu viel gezahlte Gewerbesteuer ...mehr

Anzahlungsrechnungen

Wichtige Pflichtangaben auf Anzahlungsrechnungen zur Sicherung des Vorsteuerabzugs ...mehr

Ladestrom und Ladevorrichtungen

Neues BMF-Schreiben zum steuerfreien Ladestrom des Arbeitgebers sowie zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten ...mehr

Steuerfreie Gewinne aus Edelmetallanlagen

Besteuerung der Gewinne aus Edelmetallanlagen ...mehr

Steuerfallen bei Investmentfonds in Österreich-Depots

Eingeschränkte Anrechnung österreichischer Kapitalertragsteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer ...mehr

Entnahme eines Arbeitszimmers

Rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts München ...mehr

Kirchensteuer-Zwölftelregelung

Urteil Finanzgericht Münster ...mehr

Kirchensteuer-Zwölftelregelung

Geld in Gläsern

Unterjähriger Kirchenaustritt

Tritt eine Steuerpflichtige bzw. ein Steuerpflichtiger während eines Jahres aus der Kirche aus, sehen die meisten Kirchensteuer-Landesgesetze vor, dass für jeden Monat, in dem die Betreffende bzw. der Betreffende noch Kirchenmitglied war, ein Zwölftel des Betrags erhoben wird, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuer ergeben würde. Tritt der Steuerpflichtige beispielsweise wie im Streitfall im September aus der Kirche aus, kommt es durch diese Regelung (im Streitfall § 5 Abs 2 Satz 1 KiStG NRW) noch zu einer anteiligen Steuerpflicht von in den verbleibenden Monaten des Jahres (im Streitfall Dezember) zugeflossenen Einkünften.

Urteil FG Münster

Das Finanzgericht (FG) Münster hält diese sogenannte „Zwölftelregelung“ für verfassungsgemäß (Urt. v. 24.10.2025 4 K 924/23). Nach Ansicht des Gerichts wird diese Vereinfachungsregelung der sachgerechten Verteilung des Jahreseinkommens gerecht. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. X R 5/26).

Stand: 27. April 2026

Bild: Christin Klose - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
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