zum Inhalt
Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021 ...mehr

Homeoffice-Pauschale

Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen ...mehr

Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht

BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode ...mehr

Wegzug und Abschnittsbesteuerung

Besteuerungsrechte Deutschlands im Wegzugsjahr ...mehr

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu. ...mehr

Steuererklärungsfrist für 2020

Allgemeine Abgabefrist endet am 31.10.2021 ...mehr

Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf

Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über ...mehr

Corona-Hilfen richtig bilanzieren

Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind ...mehr

Steuererklärungsfrist für 2020

Illustration

Verlängerung der Abgabefristen

Mit dem „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, BGBl I S. 2035) verlängerte der Steuergesetzgeber die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten um drei Monate. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 31.10.2021 bzw. unter Berücksichtigung der Sonn- und Feiertagsregelungen am 1.11.2021 bzw. am 2.11.2021.

Zinsfreie Karenzzeit

Die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 1.7.2022.

Stand: 29. September 2021

Bild: ©Rawpixel.com /stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
Glemseckstraße 36
71229 Leonberg
Tel. +49 (0)7152 33 63 13
Fax +49 (0)7152 33 63 15
Mobil +49 (0)171 280 89 75
Kontakt

design by atikon