zum Inhalt
Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Baukindergeld

Anträge seit 18.9.2018 möglich ...mehr

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Neuerungen in der Arbeitslosenversicherung ...mehr

Neue Revisionsverfahren beim BFH

Neu veröffentlichte BFH-Liste ...mehr

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Besteuerungsrecht Deutschland ...mehr

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 vorgelegt. ...mehr

Aktienverluste steuerlich geltend machen

Der Bundesfinanzhof hat sich jetzt im Urteil vom 12.6.2018, VIII R 32/16 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt ...mehr

Fahrzeugwechsel

Das Bundesfinanzministerium hat zu Zweifelsfragen rund um die lohnsteuerliche Behandlung der Kfz-Überlassung an Mitarbeiter Stellung genommen ...mehr

Qualifizierungschancengesetz beschlossen

Illustration

Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat im September das lange angekündigte Qualifizierungschancengesetz beschlossen. Kernpunkte des neuen Gesetzes sind unter anderem: Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags, erweiterter Schutz in der Arbeitslosenversicherung und bessere Weiterbildungsförderungen.

Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum 1.1.2019 von 3 % auf 2,5 % sinken. Dieser Beitragssatz soll bis Ende 2022 gelten. Dauerhaft wird der Beitragssatz per Gesetz um 0,4 % gesenkt, also von 3 % auf 2,6 %.

Versicherungsschutz

Künftig sollen mehr Beschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig diejenigen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bislang gilt eine Mindestversicherungszeit von 12 Monaten in den letzten 24 Monaten.

Fortbildung

Arbeitnehmer sollen Weiterbildungsmaßnahmen unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße erhalten, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben bzw. direkt vom Strukturwandel betroffen sind. Darüber hinaus werden die Förderleistungen verbessert: Künftig sollen neben der Zahlung von Weiterbildungskosten die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erweitert werden. Die Arbeitgeber sollen hier allerdings mitzahlen. Die Höhe ist abhängig von der Unternehmensgröße.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: vchalup - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
Glemseckstraße 36
71229 Leonberg
Tel. +49 (0)7152 33 63 13
Fax +49 (0)7152 33 63 15
Mobil +49 (0)171 280 89 75
Kontakt

design by atikon