zum Inhalt
Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Steuerentlastungsgesetz 2022

Maßnahmen gegen Preissteigerungen ...mehr

Energiepreispauschale und Senkung der Energiesteuer

Entlastung aufgrund hoher Energiekosten ...mehr

Senkung der Steuerzinsen

BVerfG hält 6 % für zu hoch ...mehr

Steuerliche Sondermaßnahmen für Ukraine-Hilfen

Sonderregelungen beim Sonderausgabenabzug für Spenden ...mehr

Privatnutzung von Fahrzeugen

Umsatzsteuer auf privaten Nutzungsanteil ...mehr

Mindestbesteuerung ab 2023

Mindeststeuer für Steueroasen-Betriebe ...mehr

Hinweisgeberportal

Finanzverwaltung Baden-Württemberg zieht erste Bilanz ...mehr

Restaurantschecks

Erhöhung der Sachbezugswerte ...mehr

Energiepreispauschale und Senkung der Energiesteuer

Illustration

Energiepreispauschale

Zusätzlich zur Abschaffung der EEG-Umlage sollen alle Bürgerinnen und Bürger eine Energiepreispauschale von einmalig € 300,00 erhalten. Dies wurde neben weiteren Maßnahmen vom Koalitionsausschuss am 23.3.2022 beschlossen. Lohnsteuerpflichtige Erwerbstätige in den Steuerklassen 1 bis 5 sollen die Pauschale als Zuschuss zum Gehalt über ihre Lohnabrechnung erhalten. Die Pauschale unterliegt allerdings der Einkommensteuer. Selbstständigen soll die Pauschale als Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen zufließen.

Absenkung der Energiesteuer

Darüber hinaus will die Bundesregierung die Energiesteuern auf Kraftstoffe für drei Monate herabsenken. Gesenkt werden soll auf das europäische Mindestmaß. Die Bundesregierung will auch sicherstellen, dass die Absenkung die Verbraucher tatsächlich erreicht.

Transferzahlungen

Empfänger von Sozialleistungen erhalten neben der bereits beschlossenen Einmalzahlung von € 100,00 pro Person weitere € 100,00 dazu. Familien erhalten für jedes Kind einen Einmalbonus von € 100,00, der auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird.

Verbilligtes Nahverkehrsticket

Der Koalitionsausschuss hat sich außerdem darüber geeinigt, dass jeder für 90 Tage ein Ticket für € 9,00 zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhalten kann.

Stand: 28. April 2022

Bild: ipopba - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
Glemseckstraße 36
71229 Leonberg
Tel. +49 (0)7152 33 63 13
Fax +49 (0)7152 33 63 15
Mobil +49 (0)171 280 89 75
Kontakt

design by atikon