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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

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Briefkastenfirmen

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EU-Kommission

Ende letzten Jahres präsentierte die EU-Kommission ein neues Konzept zur Eindämmung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke. Im Wesentlichen enthält das Paket altbekannte Maßnahmen, welche in einer neuen Auflage effizienter wirken sollen.

Transparenzstandards

Unter anderem sollen neue Transparenzstandards für die Nutzung von Briefkastenfirmen festgelegt werden. Diese sollen den Finanzbehörden die Aufdeckung missbräuchlicher Nutzungen erleichtern. Der Focus der Standards liegt dabei bei den Einkünften, dem Personal und den Räumlichkeiten.

Gateways

Vorgesehen ist ein Filtersystem für diverse verdächtige Unternehmen. Darin wird eine Reihe von Indikatoren angewendet. Fällt ein Unternehmen in den Filter, muss es mit der jährlichen Steuererklärung zusätzliche Informationen übermitteln. Auf erster Ebene werden die Tätigkeiten auf Grundlage des Einkommens betrachtet. Das zweite Gateway untersucht die grenzüberschreitenden Aktivitäten des Unternehmens. Schließlich wird beim dritten Gateway geprüft, ob die Unternehmensführung von intern oder extern erfolgt.

Stand: 24. Februar 2022

Bild: sesselritter - Fotolia.com

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